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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf und die Nutzung der Allguth Gutscheinkarte

 

§ 1 Geltungsbereich

Die Allguth GmbH, Würmtalstraße 35, 82166 Gräfelfing, (nachfolgend „Allguth“) ist Aussteller der Allguth Gutscheinkarte (nachfolgend „Gutscheinkarte“). Der Erwerb und die Nutzung der Gutscheinkarte erfolgen nach Maßgabe der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Kauf oder der Nutzung der Gutscheinkarte erklärt sich der Karteninhaber mit diesen AGB einverstanden.

 

§ 2 Erwerb und Aktivierung der Gutscheinkarte

Die Gutscheinkarte kann ausschließlich in den teilnehmenden Allguth Stationen (nachfolgend „Station“) vor Ort erworben und beliebig oft aufgeladen werden.

Die Gutscheinkarte kann mit einem beliebigen Betrag zwischen EUR 5,00 und EUR 250,00 aufgeladen werden. Eine wiederholte Aufladung der Gutscheinkarte ist möglich, begrenzt auf EUR 250,00 pro Kalendermonat.

Die Gutscheinkarte wird nach erfolgreichem Abschluss des Bezahlvorgangs automatisch aktiviert.

Der Verkauf der Gutscheinkarte in den Stationen erfolgt im Namen und auf Rechnung der Allguth GmbH. Der Inhaber der Gutscheinkarte erwirbt eine Forderung gegenüber der Allguth GmbH in Höhe des jeweils erworbenen Guthabenwertes. Maßgeblich hierfür ist der Guthabenwert, der im IT-System der Allguth GmbH gespeichert und über den QR-Code und den Sicherheitscode, die auf der Gutscheinkarte abgebildet sind, jederzeit abrufbar ist. Zusätzlich ist die Abfrage des Guthabenwerts an den Stationen möglich.

 

§ 3 Nutzung der Gutscheinkarte

Die Gutscheinkarte kann an allen teilnehmenden Allguth Stationen vor Ort zur vollständigen oder teilweisen Zahlung von Waren und Dienstleistungen eingesetzt werden. Eine anderweitige Nutzung der Gutscheinkarte ist nicht möglich.

Bei jedem Zahlungsvorgang verringert sich der Guthabenwert um den zur Zahlung verfügten Betrag. Das verbrauchte Guthaben bzw. die Höhe des verbleibenden Guthabens wird auf dem Kassenbeleg und im IT-System der Allguth GmbH vermerkt.

Das Guthaben wird nicht verzinst.

Bei technischen Störungen behält sich Allguth im Einzelfall vor, die Zahlung mittels der Gutscheinkarte abzulehnen.

Die Gutscheinkarte ist unpersönlich und übertragbar. Die Gutscheinkarte wird anonym erworben und genutzt, sodass Allguth eine personalisierte Autorisierung einzelner Zahlungsvorgänge nicht vornehmen kann. Jeder, der im Besitz der Gutscheinkarte ist, kann Zahlungen an den Stationen tätigen, ohne dass es einer weiteren Legitimation bedarf.

Abgeschlossene Zahlungsvorgänge, die mit der Gutscheinkarte autorisiert wurden, sind unwiderruflich. Die Forderung gegenüber der Allguth GmbH erlischt in Höhe des zur Zahlung verwendeten Betrags.

 

§ 4 Beschränkungen und Auszahlung

Die Gutscheinkarte kann nicht zum Erwerb von Gutscheinen sowie für Prepaid-Produkte und deren Aufladung verwendet werden. Ein Erwerb von Produkten und Dienstleistungen Dritter ist nicht möglich.

Eine Auszahlung des Guthabens ist ausgeschlossen.

 

§ 5 Gültigkeitsdauer

Die Gutscheinkarte ist für drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Aktivierung bzw. die jüngste Aufladung erfolgt ist, gültig. Die Gutscheinkarte kann nach Ablauf dieser Frist nicht mehr für Einkäufe verwendet werden.

 

§ 6 Beschädigung, Verlust, Entwendung und missbräuchliche Verwendung

Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Gutscheinkarte sorgfältig aufzubewahren, um Beschädigungen, Verlust, Entwendung und Zugriff unbefugter Dritter zu verhindern.

Sobald die Karte übergeben wurde, trägt der Karteninhaber das Risiko, dass die Guthabenkarte verloren, entwendet oder von Dritten unbefugt verwendet wird.

 

§ 7 Haftung der Allguth GmbH

Für Mängel an der Gutscheinkarte haftet Allguth nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Darüber hinaus haftet Allguth nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei leichter Fahrlässigkeit, sofern das Leben, der Körper, die Gesundheit oder eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Allguth begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen von Allguth.

Allguth übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen oder andere Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereiches eintreten.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

Voraussetzung für den Erwerb und die Nutzung der Gutscheinkarte ist die Volljährigkeit des Kunden.

Allguth ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.

 

Letzter Stand: 02.07.2026