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Wo Sie sonntags waschen dürfen

Im April 2006 wurde eine Änderung des Feiertagsgesetzes und der Bedürfnisgewerbeverordnung vom Bayerischen Landtag beschlossen. Diese Änderung ermöglicht die Autowäsche an Sonn- und Feiertagen, wobei in Städten und Gemeinden diesbezüglich ein letztes Entscheidungsrecht eingeräumt wurde. So kommt es, dass leider nicht an allen ALLGUTH-Stationen sonn- und feiertags gewaschen werden darf. Für die Benutzung der Staubsaugeranlagen gilt an Sonn- und Feiertagen ein generelles Nutzungsverbot. Wir bitten hier deshalb um Ihr Verständnis, dass Sie Ihr Auto zwar an manchen Waschanlagen waschen können, nicht aber saugen dürfen. Hier haben die Kommunen offenbar unterschiedliche Rechtsauffassungen. Gerade in München überwacht das Kreisverwaltungsreferat in stringenter Form die Einhaltung des Staubsaugerverbotes während der Waschzeiten an Sonn- und Feiertagen. An den unten aufgeführten Stationen können Sie Ihr Auto sonn- und feiertags von 12.00 bis 18.00 Uhr waschen.


ALLGUTH-Station Kreillerstr. 220, 81825 München

ALLGUTH-Station Kreillerstr. 219, 81825 München

ALLGUTH-Station Von-Kahr-Str. 1, 80997 München

ALLGUTH-Station Aschauer Str. 6, 81549 München

ALLGUTH-Station Bodenseestr. 231, 81243 München

ALLGUTH-Station Triebstr. 35, 80993 München

ALLGUTH-Station Landsberger Str. 90, 82205 Gilching

ALLGUTH-Station Münchner Str. 17, 86899 Landsberg

ALLGUTH-Station Dieselstr. 100, 85774 Unterföhring



An folgenden Feiertagen hat der Gesetzgeber ein generelles Waschverbot ausgesprochen:

1. Januar

Karfreitag, Ostersonntag + Ostermontag

1. Mai

Pfingstsonntag + Pfingstmontag

1. + 2. Weihnachtsfeiertag